Haftungsausschluss
Die Teilnehmer an der Pogreßer Rasenmähertrecker Ralley nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von dem von ihnen genutzten Fahrzeug verursachten Schäden, es sei denn, es ist ein Haftungsausschluss vereinbart.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, insbesondere gegen
- den Veranstalter
- Mitarbeitern und freien Mitarbeitern des Veranstalters sowie deren Erfüllungsgehilfen
- der Behörden
- anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonstiger Schäden, welche auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen sind.
Gegenüber den anderen Teilnehmern bzw. den anderen Bewerbern, deren Helfer, Eigentümer oder Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art, welche im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für sonstige Schäden, welche auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung, auch des gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung oder auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne dass dafür irgendwelche Schadenersatzpflichten übernommen werden.
Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch die Ausschreibung Nennung nicht Haftungsverzicht vereinbart ist.
Pogreß, den
Teilnehmer







